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Boat driver license literature (products in German language)
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Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
 | Amtliche Erlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). |
Sportbootführerschein See (SBF See)
 | Amtliche Erlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm von der Küste). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). |
Sportküstenschifferschein (SKS)
 | Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). |
Sportseeschifferschein (SSS)
 | Amtlicher, empfohlener (vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). |
Sporthochseeschifferschein (SHS)
 | Amtlicher, empfohlener (vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). |
Bodenseeschifferpatent
 | Das Bodenseeschifferpatent bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem Bodensee. Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt, oder Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.
Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:
- Kategorie A: Für das Führen von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS)
- Kategorie B: Für das Führen von Fahrgastschiffen
- Kategorie C: Für das Führen von Güterschiffen sowie schwimmenden Geräten mit eigenem Antrieb
- Kategorie D: Für das Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m²
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Rheinpatent
 | Amtliche Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen über 15 Meter Länge auf dem Rhein. Je nach Größe ist das Patent in weitere Unterklassen unterteilt. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
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Funkzeugnisse (UBI, SRC, LRC)
 | Amtliche Berechtigung zur Ausübung von den Funkdiensten:
- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
- Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
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Pyroschein
 | Vorgeschrieben für den Erwerb, Transport und das Benutzen pyrotechnischer Seenotsignale. |
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